AGB

1.Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse (Vermittlungsverträge, Qualifizierungsvereinbarungen) und Dienstleistungen zwischen der apm medical GmbH und Krankenhäusern, Krankenhausverbünden, Einrichtungen, Trägern (nachfolgend: Kunden) sowie Pflegefachpersonen und Geschäftspartnern. Sofern der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gehen die AGB der apm medical GmbH vor, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

 

2.Vertragsschluss

Pflegefachpersonen: Nach gründlicher Prüfung der von der Pflegefachperson eingereichten Bewerbungsunterlagen und einem Abgleich mit den Anforderungen der Kunden in Deutschland, werden die im Vermittlungsverhältnis enthaltenen Leistungen und Anforderungen in Form eines Einzelvertrages mit der Pflegefachperson schriftliche niedergelegt.

Kunden: Die Preise für Dienstleistungen der apm medical GmbH sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Vertrag zwischen der apm medical GmbH und dem Kunden (Klinik / medizinische Einrichtung) wird individuell abgeschlossen und regelt die Modalitäten der anfallenden Gebühren. Die Dienstleistung setzt voraus, dass die vermittelten Pflegekräfte das Sprachniveau B1 entsprechend der aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen besitzen, was von der apm medical GmbH gewährleistet wird.

 

3.Faire Anwerbung Pflege

Durch den Vertragsabschluss verpflichten wir, die apm medical GmbH, uns sowie unsere Pflegefachpersonen, Kund:innen und Geschäftspartner:innen zur Einhaltung folgender Standards:

a) Einhaltung des Verhaltenskodex für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie des Verbots der Rekrutierung aus Ländern, die laut WHO einen Mangel an Gesundheitsfachpersonal aufweisen.

b) Befolgung des „Employer Pays“-Prinzips, wonach sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Rekrutierung und Immigration internationaler Pflegekräfte ausschließlich durch den Arbeitgeber in Deutschland getragen werden. Dies umfasst die Deckung sämtlicher Anwerbekosten, um den Pflegekräften kein wirtschaftliches Risiko aufzubürden. Die Vermittlung und die damit verbundenen Dienstleistungen sind für die Pflegekräfte kostenfrei. Jegliche direkten oder indirekten Gebühren oder Kosten im Zusammenhang mit der Vermittlung (auch bei Geschäftspartner:innen) werden allein vom Arbeitgeber in Deutschland übernommen. Dies schließt Zahlungen wie Hinterlegungen, Kautionen oder Vertragsstrafen aus.

c) Einhaltung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen.

d) Befolgung der Allgemeinen Grundsätze und operativen Leitlinien für faire Rekrutierung und Festlegung von Rekrutierungsgebühren sowie der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

e) Die apm medical GmbH verpflichtet sich, die Pflegefachpersonen nicht in Arbeitsverträge zu vermitteln, die Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen enthalten, die sich auf die Kosten für die Vermittlung beziehen.

Die apm medical GmbH behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen und Grundsätze durch Geschäftspartner:innen jederzeit und bei Bedarf zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Nachweise anzufordern. Dies schließt auch das Recht zur Kündigung bei wiederholter Nichteinhaltung ein.

Die apm medical GmbH empfiehlt allen Kund:innen ausdrücklich, Maßnahmen und Instrumente zur betrieblichen und sozialen Integration zu etablieren, die Sprachkenntnisse in Deutsch zu fördern und bei der Einarbeitung zu unterstützen. Bei der Aufstellung und Implementierung dieser Maßnahmen bietet die apm medical GmbH Ihre Unterstützung an.

Die Unternehmensgrundsätze sind auf der Website verlinkt.

 

4.Matching

a) Die Bewerbungsunterlagen der Pflegefachperson werden mit den Anforderungen unsere Kunden in Deutschland abgeglichen. Basierend auf den Präferenzen und Anforderungen beider Parteien erfolgt eine Zuweisung zu einem potenziellen Arbeitgeber.

b) Es steht der Pflegefachperson frei, den Arbeitsplatz ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

c) Sollte kein Matching zustande kommen, wird ein neues Matching angesetzt.

d) Sämtliche Kosten der Rekrutierung trägt die apm medical GmbH.

 

5.Anerkennungsprozess

Die apm medical GmbH begleitet und unterstützt die Pflegefachperson bei der Anerkennung Ihrer Qualifikationen durch die zuständigen Behörden. Bei Teilanerkennung erfolgt eine Anpassungsmaßnahme entsprechend amtlicher Richtlinien oder Vorbereitungen auf die Kenntnisprüfung. Auch hierbei steht die apm medical GmbH der Pflegefachperson unterstützend zur Seite.

 

6.Wechsel

Die apm medical GmbH und ihre Kunden vereinbaren in individuellen Verträgen, dass sowohl die vermittelte Pflegekraft als auch das Krankenhaus/die Einrichtung unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zurücktreten können. Die apm medical GmbH verpflichtet sich, in solchen Fällen die Pflegekraft an einen anderen Arbeitgeber zu vermitteln und dem Kunden eine andere Pflegekraft zu vermitteln.

 

7.Relocation

Die apm medical GmbH verpflichtet sich, gemeinsam mit dem Arbeitgeber der Pflegekraft, Unterstützung bei Behördengängen, Visaangelegenheiten und dem Anerkennungsprozess zu leisten – sog. Relocation.

 

8. Datenschutz

a) Die apm medical GmbH behandelt persönliche Daten vertraulich und beachtet die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

b) Der Kunde erklärt sich mit der EDV-Verwertung seiner Vertragsdaten einverstanden, soweit dies für die Auftragsabwicklung notwendig und gesetzlich zulässig ist. (s. Punkt 7 „Datenschutzerklärung“)

 

9.Laufzeit und Kündigung

9.1. Der Vertrag wird – soweit nicht anders vereinbart – unbefristet geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.

9.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.3. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich seiner einvernehmlichen Aufhebung oder Kündigung bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis ist auch für ein Abweichen von dem Schriftformerfordernis erforderlich. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

9.4. Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung in Abwicklung befindliche Vermittlungsaufträge werden nach den Bestimmungen dieses Vertrages auch nach Ende der Laufzeit dieses Vertrages von den Vertragsparteien abgewickelt, sofern nicht die Abwicklung einer der Vertragsparteien aus einem in der Sphäre der jeweils anderen Vertragspartei liegenden Grund unzumutbar ist.

 

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen   Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.